Xpertia|arbeitnehmerüberlassung
Xpertia|arbeitnehmerüberlassung
Xpertia setzt Zeitarbeitnehmer dort ein, wo sie gebraucht werden, und helfen Kundenunternehmen, flexibel zu bleiben.
Xpertia benötigt hierfür:
- eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit
- ist der Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers mit allen Pflichten
- zahlt das Arbeitsentgelt an den Zeitarbeitnehmer
Zeitarbeitnehmer (Xperten)
Xperten sind bei Xpertia angestellt, arbeiten aber beim Kundenunternehmen. Zeitarbeit ist rechtlich jeder anderen regulären Beschäftigungsform in Deutschland gleichgestellt.So erhalten Xperten Leistungen wie einen in der Regel unbefristeten Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzlichen Kündigungsschutz.
Kundenunternehmen
Firmen aller Branchen können durch Zeitarbeit personelle Engpässe bewältigen und Wachstumsphasen erfolgreich nutzen.
Das Kundenunternehmen
- gliedert den Zeitarbeitnehmer in seinem Betrieb ein
- besitzt Weisungsbefugnis gegenüber dem Zeitarbeitnehmer, obwohl er nicht der Arbeitgeber ist
- zahlt für den Einsatz des Zeitarbeitnehmers eine Vergütung an Xpertia
Xpertia setzt Zeitarbeitnehmer dort ein, wo sie gebraucht werden
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